Änderungsabnahme


Änderungsabnahme in Wernau – Ihr Fahrzeug nach Umbauten fachgerecht prüfen lassen
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug Umbauten oder Änderungen vorgenommen haben, ist eine Änderungsabnahme notwendig, um die Verkehrstauglichkeit und die rechtlichen Anforderungen zu überprüfen. In der Kfz-Prüfstelle in Wernau bieten wir Ihnen eine professionelle und gründliche Änderungsabnahme, die sicherstellt, dass alle Modifikationen an Ihrem Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und Ihr Fahrzeug weiterhin sicher im Straßenverkehr betrieben werden kann.
Was ist eine Änderungsabnahme?
Eine Änderungsabnahme ist eine technische Prüfung, die nach Umbauten oder Änderungen an einem Fahrzeug durchgeführt wird, um zu prüfen, ob diese Änderungen die Verkehrssicherheit und Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen. Umbauten können beispielsweise Veränderungen an der Karosserie, dem Fahrwerk, den Bremsen, dem Motor oder der Beleuchtungseinrichtung sein.
Wird ein Fahrzeug umgebaut, muss dieser Umbau oft von einem anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Die Änderungsabnahme stellt sicher, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und weiterhin auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf. Ist der Umbau genehmigungspflichtig, erhält der Fahrzeughalter nach der Abnahme eine Bestätigung, dass die Änderungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Warum ist eine Änderungsabnahme wichtig?
Eine Änderungsabnahme ist wichtig, um sicherzustellen, dass sämtliche Änderungen an Ihrem Fahrzeug keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit, die Zulassungsfähigkeit und die Versicherung haben. Hier sind einige Gründe, warum eine Änderungsabnahme erforderlich ist:
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Verkehrssicherheit: Modifikationen am Fahrzeug können die Sicherheit beeinträchtigen, insbesondere bei Umbauten am Fahrwerk oder den Bremsen. Eine fachgerechte Prüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug weiterhin verkehrstauglich ist.
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Gesetzliche Vorschriften: Nach einem Umbau müssen die Änderungen den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Eine Änderungsabnahme garantiert, dass Ihr Fahrzeug den rechtlichen Anforderungen entspricht.
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Versicherungsschutz: Ohne eine gültige Änderungsabnahme könnte Ihr Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls gefährdet sein. Die Abnahme ist oft erforderlich, um eine Anpassung der Versicherungspolice zu ermöglichen.
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Wiederzulassung: Umbauten, die die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) oder andere wesentliche Fahrzeugmerkmale betreffen, erfordern eine Änderungsabnahme, damit das Fahrzeug weiterhin auf den Straßen zugelassen bleibt.
Die Änderungsabnahme in der Kfz-Prüfstelle Wernau
In der Kfz-Prüfstelle Wernau bieten wir Ihnen eine zuverlässige und präzise Änderungsabnahme für alle Arten von Fahrzeugumbauten. Unser Team von erfahrenen Prüfern führt die notwendige technische Prüfung durch und sorgt dafür, dass Ihr Fahrzeug die Anforderungen der StVZO erfüllt. Dabei bieten wir Ihnen:
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Umfassende Fahrzeugprüfung: Wir überprüfen alle Änderungen an Ihrem Fahrzeug auf ihre Sicherheit und Rechtskonformität.
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Beratung und Unterstützung: Wenn Sie Umbauten planen oder bereits durchgeführt haben, beraten wir Sie zu den gesetzlichen Anforderungen und helfen Ihnen, die richtigen Schritte für eine erfolgreiche Änderungsabnahme zu unternehmen.
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Zügige Abwicklung: Wir wissen, wie wichtig eine schnelle Abnahme für Sie ist. Daher bemühen wir uns, die Änderungsabnahme schnell und effizient durchzuführen, damit Sie Ihr Fahrzeug ohne unnötige Verzögerungen weiterhin im Straßenverkehr nutzen können.
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Rechtssicherheit: Nach einer erfolgreichen Änderungsabnahme erhalten Sie die Bestätigung, die Sie benötigen, um Ihr Fahrzeug weiterhin rechtssicher zu fahren.
Fahrzeugpapiere für die Änderungsabnahme nicht vergessen
Bringen Sie zur Begutachtung der Änderungen bitte folgende Unterlagen mit:
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Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I
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Prüfzeugnisse wie z. B. Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und Herstellerbescheinigung
Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit
Es kann vorkommen, dass der Polizei an Ihrem Fahrzeug etwas aufgefallen ist, das nicht den Vorschriften nach § 5 FZV entspricht. Das können unter anderem Tuningmaßnahmen, abgefahrene Reifen, schlechte Beleuchtung oder starke Geräuschentwicklung sein. Sollte diesbezüglich ein konkreter Verdacht bestehen, erstellt die Polizei einen Mängelbericht. Sie sind anschließend verpflichtet, sich die Beseitigung der aufgeführten Mängel innerhalb einer festgelegten Frist bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, z. B. der GTÜ, bestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung der Vorführungsfrist kann die Zulassungsstelle den weiteren Betrieb des Fahrzeugs untersagen.
Keine ABE oder kein Teilegutachten vorhanden?
Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Das ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit geänderter Rad-Reifen-Kombination).
In diesem Fall muss eine sogenannte „Einzelabnahme“ von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ durchgeführt werden. Wählen Sie bei der GTÜ-Vertragspartnersuche einfach die Dienstleistung unter Technischer Dienst „Einzelabnahme gem. § 21 StVZO/§19 (2) StVZO“ oder „Vollgutachten gem. § 21 StVZO“ aus.
Sollten Sie sich bei Änderungen an Ihrem Fahrzeug unsicher sein, dann wenden Sie sich bitte vor den An- oder Umbaumaßnahmen an die GTÜ-Partnerin oder den GTÜ-Partner in Ihrer Nähe.
Kfz-Prüfstelle Wernau – Ihre Anlaufstelle für eine zuverlässige und gesetzeskonforme Änderungsabnahme.